Kirchliche Ausbildung

Theologiestudierende, die später als Pfarrer / als Pfarrerin arbeiten wollen, müssen parallel zur universitären eine kirchliche Ausbildung absolvieren.

Diese Ausbildung ist im Konkordat zur Ausbildung der Pfarrer und Pfarrerinnen geregelt und wird von den Kirchen in Kooperation mit den Universitäten organisiert. Dem Konkordat angeschlossen sind alle deutschweizerischen Kantonalkirchen, mit Ausnahme der Evangelisch-reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die einen eigenen Ausbildungsgang anbietet.

Die kirchliche Ausbildung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:


Das ekklesiologisch-praktische Semester (EPS)

Studierende absolvieren während ihres Studiums ein ekklesiologisch-praktisches Semester, in dem sie während fünf Monaten verschiedene Arbeitsfelder in der (Kirch-)Gemeinde kennen lernen.

Mentoren / Mentorinnen
Während des ganzen Studiums werden die Theologiestudierenden von einem Mentor / einer Mentorin (eine Pfarrerin / ein Pfarrer) begleitet, mit dem / mit der sie sich regelmässig treffen. Melden Sie sich bei Ihrer Kantonalkirche möglichst gleich zu Beginn des Studiums; die zuständigen Stellen werden Ihnen bei der Suche nach einem Mentor / einer Mentorin behilflich sein.

Entwicklungsorientierte Eignungsabklärung (EA)
Während Studium und Vikariat werden Theologiestudierende viermal zu einem Gespräch mit der Kommission für entwicklungsorientierte Eignungsabklärung eingeladen. Diese dient zur persönlichen Förderung der Studierenden während ihrer Ausbildung und zur Entscheidungsfindung der Konkordatskirchen für die Zulassung zum Lernvikariat.

Das Vikariat
Im Anschluss an das Theologiestudium folgt mit dem Vikariat die praktische Ausbildung zum Pfarrer / zur Pfarrerin, die ein Jahr dauert und Einblick in die praktische Tätigkeit gibt. Nach der bestandenen Praktischen Prüfung werden die Kandidaten und Kandidatinnen von ihrer Kantonalkirche ordiniert und erhalten damit die Wahlfähigkeit.

Weitere kirchliche Ausbildungsmöglichkeiten finden Sie hier.