Prüfungs- und Unterrichtskommission

Die Prüfungs- und Unterrichtskommission ist für die Konzeption und Durchführung der jeweiligen Studiengänge sowie für das Prüfungswesen (einschliesslich Habilitationsverfahren) verantwortlich.

Zusammensetzung:
Die Prüfungs- und Unterrichtskommission setzt sich aus allen Angehörigen der Gruppierung I, je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Gruppierungen II und V sowie zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Gruppierung III zusammen. Für bestimmte Traktanden können andere Personen zur Beratung ohne Antrags- und Stimmrecht hinzugezogen werden

Aufgaben:
Zu den Aufgaben der Prüfungs- und Unterrichtskommission gehören insbesondere: siehe Fakultätsreglement §11 Abs.7