
Die Prüfungs- und Unterrichtskommission ist für die Konzeption und Durchführung der jeweiligen Studiengänge sowie für das Prüfungswesen (einschliesslich Habilitationsverfahren) verantwortlich.
Die Evaluationskommission führt diverse Evaluationsverfahren durch.
Die Leitung der Kommission obliegt der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan.
Zusammensetzung:
Der Prüfungs- und Unterrichtskommission gehören alle Mitglieder der Gruppierung I, je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gruppierungen II und V sowei zwei Vertreterinnen
oder Vertreter der Gruppierung III an. Für bestimmte Traktanden können andere Personen zur Beratung ohne Antrags- und Stimmrecht hinzugezogen werden.
Aufgaben:
Der Prüfungs- und Unterrichtskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Die Leitung der Kommission obliegt der Forschungsdekanin bzw. dem Forschungsdekan.
Zusammensetzung:
Die Evaluationskommission setzt sich zusammen aus den ständigen Mitgliedern, der bzw. dem Vorsitzenden (in der Regel Forschungsdekanin bzw. Forschungsdekan) und zwei bis drei
Mitgliedern der Gruppierung I sowie drei nichtständigen Mitgliedern, die für jedes Verfahren neu bestimmt werden können, nämlich je einer Vertretung der Gruppierungen II, III und V. Zusätzlich nimmt ein auswärtiges Mitglied (Fachexperte / -expertin) Einsitz.
Aufgaben:
Die Evaluationskommission führt die Evaluationsverfahren zur Beförderung von Professorinnen und Professoren sowie jene zur Ernennung von Privatdozierenden zu Titularprofessorinnen
bzw. Titularprofessoren durch. Die Überprüfung der Leistungen von Titularprofessorinnen und Titularprofessoren und der Privatdozierenden obliegt dem Forschungsdekanat.
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