Gremien und Kommissionen: Bild

Studien- und ForschungsdekanatGremien & Kommissionen

Die Prüfungs- und Unterrichtskommission ist für die Konzeption und Durchführung der jeweiligen Studiengänge sowie für das Prüfungswesen (einschliesslich Habilitationsverfahren) verantwortlich.
Die Evaluationskommission führt diverse Evaluationsverfahren durch.

Prüfungs- und Unterrichtskommission

Die Leitung der Kommission obliegt der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan. 

Zusammensetzung:
Der Prüfungs- und Unterrichtskommission gehören alle Mitglieder der Gruppierung I, je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gruppierungen II und V sowei zwei Vertreterinnen
oder Vertreter der Gruppierung III an. Für bestimmte Traktanden können andere Personen zur Beratung ohne Antrags- und Stimmrecht hinzugezogen werden.

Aufgaben:
Der Prüfungs- und Unterrichtskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Leistungsüberprüfungen sowie die Bachelor- und Master-Prüfungen
  • die Evaluation der Lehre sowie für Massnahmen zur Qualitätssicherung und -förderung
  • die Bearbeitung von Zulassungs- und Anrechnungsfragen
  • die semesterweise Zusammenstellung des Lehrangebots sowie die Ausarbeitung des Stundenplans zur Vorlage für die Fakultätsversammlung
  • die Beantragung von Lehraufträgen bei der Fakultätsversammlung
  • die Anrechnung von vergleichbaren Studienleistungen, welche in einem anderen Studienfach oder Studiengang bzw. an einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden; diese Aufgabe kann an den Studiendekan delegiert werden
  • Vertretungsvorschläge bei Vakanzen, Urlauben und Forschungssemestern zuhanden der Fakultätsversammlung
  • die Förderung der didaktischen Qualifikation des akademischen Nachwuchses
  • die Entwicklung und Revision von Studiengängen
  • die Anerkennung von auswärtigen Studienabschlüssen und Anrechnung einzelner Studienleistungen sowie die Antragstellung auf Zulassung zu den Masterstudien zu Handen des Rektorats
  • die semesterweise Genehmigung der Anzahl der in den Lehrveranstaltungen erwerbbaren Kreditpunkte
  • die Genehmigung von Studienverträgen
  • der Beschluss über Ausschluss vom Studium
  • der Entscheid in Fragen der Leistungsüberprüfung, für welche die Studienordnung oder der jeweilige Studienplan keine Bestimmungen enthalten
  • die Durchführung von Promotions- und Habilitationsverfahren

 

Evaluationskommission

Die Leitung der Kommission obliegt der Forschungsdekanin bzw. dem Forschungsdekan.

Zusammensetzung:
Die Evaluationskommission setzt sich zusammen aus den ständigen Mitgliedern, der bzw. dem Vorsitzenden (in der Regel Forschungsdekanin bzw. Forschungsdekan) und zwei bis drei
Mitgliedern der Gruppierung I sowie drei nichtständigen Mitgliedern, die für jedes Verfahren neu bestimmt werden können, nämlich je einer Vertretung der Gruppierungen II, III und V. Zusätzlich nimmt ein auswärtiges Mitglied (Fachexperte / -expertin) Einsitz.

Aufgaben:
Die Evaluationskommission führt die Evaluationsverfahren zur Beförderung von Professorinnen und Professoren sowie jene zur Ernennung von Privatdozierenden zu Titularprofessorinnen
bzw. Titularprofessoren durch. Die Überprüfung der Leistungen von Titularprofessorinnen und Titularprofessoren und der Privatdozierenden obliegt dem Forschungsdekanat.

 

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