Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung ist das oberste Entscheidungs-, Wahl- und Aufsichtsorgan der Fakultät. Die Leitung der Versammlung obliegt der Dekanin bzw. dem Dekan. 

Zusammensetzung:
Der Fakultätsversammlung gehören alle Mitglieder der Gruppierung I, drei Mitglieder derGruppierung II sowie je zwei Mitglieder der Gruppierungen III bis V mit vollem Antrags- und Stimmrecht an. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer nimmt mit Antrags- und ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil. Für bestimmte Traktanden können andere Personen zur Beratung ohne Antrags- und Stimmrecht hinzugezogen werden.

Aufgaben:
Der Fakultätsversammlung obliegen insbesondere folgende Aufgaben: siehe Fakultätsreglement §5 Abs.5